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Mitglied werden

Publiziert: 30.07.2024 / Geändert: 24.06.2025
Die SMRI freut sich über die Mitgliedschaft von natürlichen oder juristischen Personen, die sich in der Schweiz für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte engagieren. Das Fachwissen, die Unterstützung und die Ideen ihrer Mitglieder sind für die SMRI von unschätzbarem Wert. Insbesondere die Generalversammlung ist ein Moment der Begegnung zwischen der SMRI und ihren Mitgliedern.
A roomful of people is photographed from behind. They are raising a cardboard card in order to vote.
Generalversammlung der SMRI 2024

Wer kann Mitglied werden?

Gemäss Artikel 6 und 7 der Statuten der SMRI sind Mitglieder «natürliche und juristische Personen, deren Tätigkeit einen Bezug zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte aufweist und die dem Zweck nach Artikel 2 zustimmen.» Jede Person, die Mitglied der SMRI werden möchte, muss ein schriftliches Aufnahmegesuch einreichen, auf dessen Grundlage die Mitgliederversammlung über die Aufnahme entscheidet.

Nach einer formalen Prüfung werden die Aufnahmegesuche auf Empfehlung des Vorstands der jährlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Die Mitgliedschaft bei der SMRI ist keine Zertifizierung der Einhaltung der Menschenrechte. Die Mitgliedschaft bei der SMRI bescheinigt lediglich ein Engagement für das Thema und/oder Kenntnisse in diesem Bereich.

Wie werde ich Mitglied? 

  1. Füllen Sie das untenstehende Aufnahmegesuch aus, indem Sie angeben, ob Sie der SMRI als natürliche oder juristische Person beitreten möchten. Erläutern Sie kurz Ihren Bezug (oder denjenigen Ihrer Organisation) zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an mitglied@isdh.ch. 

  2. Der Vorstand der SMRI wird Ihr Aufnahmegesuch prüfen. Wird es genehmigt, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Als werdendes Mitglied erhalten Sie die gleichen Informationen wie die aktuellen Mitglieder: Aktivitäten der SMRI, Einladung zur GV, etc. 

  3. Bei der nächsten Generalversammlung (Mai/Juni 2026) wird der Vorstand Ihre Kandidatur vorstellen. Diese wird den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Wenn Sie nicht an der GV teilnehmen können, werden wir Sie in den nachfolgenden Tagen über das Ergebnis der Abstimmung informieren. 

  1. Um Mitglied zu bleiben, müssen Sie jedes Jahr Ihren Mitgliederbeitrag entrichten (siehe untenstehende Tarife). Die Beiträge müssen vor der nächsten Generalversammlung bezahlt werden.  

Jährlicher Mitgliederbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 100 CHF für natürliche Personen und 250 CHF für juristische Personen. Für Menschen, denen wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, beträgt der Mitgliederbeitrag 30 CHF. Für gemeinnützige Organisationen mit einem sehr kleinen Budget beträgt der Mitgliederbeitrag 100 CHF.

Sie erhalten einige Wochen nach jeder Generalversammlung einen Einzahlungsschein per E-Mail.

Aufnahmegesuch

Weitere FAQs zur Mitgliedschaft

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft bei der SMRI?

Als Mitglied spielen Sie eine aktive Rolle bei der Entwicklung der SMRI. Sie stimmen in der Generalversammlung über die grossen strategischen Ausrichtungen der Institution ab. Sie erhalten regelmässig Informationen über die Tätigkeit der SMRI. Sie haben ausserdem Zugang zu einem breiten nationalen Netzwerk von Menschenrechtsakteur*innen in der Schweiz.

Die SMRI sieht in ihren Mitgliedern ein Netzwerk und eine Ressource: Eine pluralistische Zusammensetzung bedeutet eine solide Basis in der Gesellschaft. Aus diesem Grund sind die Mitglieder für die SMRI sehr wichtig. Sie hat stets ein offenes Ohr für sie und geht, wo immer möglich, auf ihre Anliegen und Vorschläge ein.

Wie viele Mitglieder hat die SMRI aktuell?

Die SMRI hat im Jahr 2025 214 Mitglieder: 144 natürliche Personen und 70 juristische Personen.

Ich habe mich um eine Mitgliedschaft bei der SMRI beworben. Was sind die nächsten Schritte?

Der Vorstand der SMRI prüft die Aufnahmegesuche viermal im Jahr. Wenn Ihr Gesuch vom Vorstand genehmigt und empfohlen wird, erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt eine Bestätigungsmail. Als werdendes Mitglied erhalten Sie die gleichen Informationen wie die aktuellen Mitglieder: Aktivitäten der SMRI, Einladung zur GV, etc.

Bei der nächsten Generalversammlung (normalerweise im Mai) wird der Vorstand Ihre Kandidatur vorstellen und den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen.

Wenn Sie nicht an der GV teilnehmen können, werden wir Sie in den folgenden Tagen über das Ergebnis der Abstimmung informieren. Gleichzeitig erhalten Sie den Einzahlungsschein, um Ihren Mitgliederbeitrag zu bezahlen. 

Ich setze mich für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe/ein bestimmtes Recht ein. Kann ich trotzdem Mitglied werden?

Alle Einzelpersonen und Organisationen, Unternehmen, Vereine, etc., die sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz einsetzen, können als Mitglieder aufgenommen werden. Dieses Engagement kann sich auf die Menschenrechte im Allgemeinen oder auf spezifische Menschenrechte (wie Migration, Gleichstellung der Geschlechter, etc.) beziehen.

 

Ein Engagement für einen Teil der Bevölkerung ist in keiner Weise problematisch. Die SMRI setzt jedoch voraus, dass ihre Mitglieder die Überzeugung teilen, dass die Menschenrechte universell gelten und dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.

Ist eine Mitgliedschaft eine Bestätigung für vorbildliches Handeln im Bereich der Menschenrechte?

Nein. Die SMRI bescheinigt ihren Mitgliedern nicht, dass diese die Menschenrechte vollständig einhalten oder vorbildlich handeln. Ebenso wenig teilt die SMRI notwendigerweise die Positionen aller ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft bedeutet lediglich, dass die Personen oder Organisationen ein Interesse, ein Engagement und/oder spezifische Kenntnisse im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz aufweisen.

Erlaubt mir die Mitgliedschaft, im Namen der SMRI zu sprechen?

Nein. Nur bestimmte Mitarbeitende der Geschäftsstelle und die Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, im Namen der SMRI zu sprechen, auch in sozialen Netzwerken. Die Positionen der Mitglieder spiegeln nicht notwendigerweise diejenigen der SMRI wider.

Stattdessen werden die Mitglieder ermutigt, die Botschaften der SMRI weiterzuleiten, insbesondere diejenigen, die im Newsletter oder auf der Website geteilt werden.

Wofür wird mein Mitgliederbeitrag verwendet?

Die Mitgliederbeiträge sind nicht zweckgebunden. Mit ihrem Beitrag unterstützen die Mitglieder die Aufgabe der SMRI, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz beizutragen.

Kann ich im Falle einer Ablehnung meines Aufnahmegesuches gegen den Entscheid der Generalversammlung Berufung einlegen?

Die Statuten der SMRI sehen keine Berufung gegen den Entscheid der GV vor. Allerdings interpretiert die SMRI die Kriterien für eine Mitgliedschaft grosszügig. Bisher wurde die überwiegende Mehrheit der Aufnahmegesuche genehmigt.

    Haben Sie noch weitere Fragen?

    • Email schreiben

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Kontakt

Schweizerische Menschenrechtsinstitution
Avenue Beauregard 1, CH-1700 Freiburg, Schweiz
+41 26 505 44 40
info@isdh.ch

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